Die Fahrten sollten innerhalb der ersten Woche einer Kategorie zugewiesen werden. Werden diese Zeiten nicht angehalten oder übersehen, werden diese Fahrten automatisch als Privatfahrten kategorisiert und es kann keine Veränderung vorgenommen werden. Somit wird sichergestellt, dass alle Angaben vom Nutzer des Fahrtenbuchs Steuer reduzierend auswirken können und innerhalb der Woche nach Fahrtende eingetragen werden. Nach aktueller Rechtsprechung (Lohnsteuer- Richtlinien R.8.1 Abs.9Nr.2,LOSt- Hinweise H8.1 Abs.9-10 ) ist eine Frist von sieben Tagen festgelegt. Sicher. Ihr Horizont Fahrtenbuch-Portal speichert jede Bearbeitung oder vorgenommene Änderung, diese als PDF ausdrucken können. Diese Bearbeitungen oder Änderungen sind sieben Werktage nach Beenden der Fahrt möglich. Sollte die Fahrt innerhalb dieser Frist keiner der vorgegebenen Kategorien (Privatfahrt, Betriebsfahrt, Arbeitsweg zugeordnet werden, so wird die Fahrt automatisch als Privatfahrt unter Kategorisiert und abgespeichert.